Die Abwasserverordnung setzt für die Abwässer einzelner Industriezweige individuelle Anforderungen fest. Darüber hinaus werden Abwässer von amtlicher Seite nach den jeweiligen Abwassersatzungen auf ein erheblich breiteres Spektrum an Parametern getestet bzw. in Rahmen von festgesetzten Eigenkontrollen der Unternehmen untersucht. Betriebe der Fleischwirtschaft stehen neben anderen Gewerben im Fokus und werden besonders häufig überprüft. Anhand der Befunde werden die Abwassergebühren ermittelt, welche das Unternehmen an den Entsorger - gewöhnlich die Kommune - zu entrichten hat.
Parameter der Abwasseruntersuchung sind u.a.:
• BSB, CSB, AOX
• Elemente (Eisen, Chrom, Blei, Cadmium, Quecksilber, Zinn, Aluminium, Magnesium, Arsen, Silber, Zinn, Cyanid etc.)
• Nitrat-, Nitrit-, Ammoniumstickstoff, daraus ermittelt der Gesamtstickstoff
• BTEX, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Phenole
• pH-Wert, Leitfähigkeit, absetzbare Stoffe
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