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 Export i.d. Russische Föderation

 

 

 

 

 

 

 
 
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Export in die Russische Föderation 


 Erfolgreich nach Russland exportieren

Russland ist ein attraktiver, ständig wachsender Absatzmarkt. Viele deutsche Unternehmen liefern bereits in die Russische Föderation oder planen dies für die Zukunft.

Auf Grund der komplexen und kaum mit der EU harmonisierten Anforderungen an Lebensmittel ist eine kompetente Beratung und Produktanalytik unverzichtbare Grundlage um diesen Markt erfolgreich zu beliefern.


Ähnlich der europäischen CE-Kennzeichnung gibt es in Russland eine umfangreiche Zertifizierungspflicht. Da es zwischen der Russischen Föderation und der EU keine Abkommen über eine gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten gibt, unterliegt Exportware für Russland zum größten Teil einer obligatorischen Überprüfung der Konformität bzw. dem Nachweis der Konformität gegenüber den russischen Vorschriften.

In der russischen Gesetzgebung sind folgende Verfahren für den Konformitätsnachweis festgelegt:

  • Pflichtzertifizierung mit Erstellung eines entsprechenden Zertifikats
  • oder
  • Registrierung der Konformitätserklärung
Ein maßgeblicher Unterschied zwischen den Verfahren liegt darin, dass bei der Registrierung der Konformitätserklärung der Hersteller für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben haftet. Bei der Pflichtzertifizierung liegt die Haftung hingegen bei der das Zertifikat erstellenden Zertifizierungsstelle.
Die Anfertigung einer Konformitätserklärung hat unter Hinzuziehung eines unabhängigen, akkreditierten Untersuchungslabores zu erfolgen. Die anzuwendenden Untersuchungsverfahren sind dabei verbindlich festgelegt und den russischen Normen zu entnehmen (Nomenklatur über die zertifizierungs- und registrierungspflichtigen Erzeugnisse). Oftmals kann eine zusätzliche freiwillige Zertifizierung im Zusammenhang mit der Erstellung einer Konformitätserklärung ebenfalls sinnvoll sein.

In letzter Zeit hat es wichtige Änderungen in der Normung zum Nachweis der Konformität gegeben. Durch die Regierungsanweisung Nr. 982, Absatz 3 sind aktuelle Nomenklaturen der zertifizierungs- und registrierungspflichtigen Erzeugnisse in Kraft getreten. Gemäß Artikel 9 des Rahmengesetzes vom 27. Dezember 2002 "Über die technische Regulierung" sind mittlerweile mehrere "Technische Reglements" (TR) von der Regierung verabschiedet worden. Unter anderem die TRs für Milch und Milcherzeugnisse, für Fette und Öle sowie für Säfte aus Obst und Gemüse.

Bis zum Ende diesen Jahres plant die russische Regierung den Erlass zum Technischen Reglement "Über die Anforderungen an Fleisch und Fleischerzeugnisse, Herstellung und Verkehr". In diesem Zusammenhang wurde seit dem 1. Juli 2010 die Ausstellung von sanitär-epidemiologischen Bescheinigungen (Hygienezertifikate) eingestellt. Die bereits ausgefertigten Hygienezertifikate sind nur noch bis zum 1. Januar 2012 in der Russischen Föderation gültig. Vom Rosselkhoznadzor (Russisches Veterinär- und Pflanzenschutzamt) wurde eine Exportliste veröffentlicht, auf der alle deutschen Hersteller vermerkt sind, die aktuell nach Russland liefern dürfen.


Sie exportieren Lebensmittel in die Russische Föderation oder planen diesen wichtigen Markt für sich zu erschließen?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie kompetent und umfassend über die speziellen Anforderungen und stehen als Laborpartner für die Feststellung der Konformität Ihrer Produkte mit den russischen Normen mit unserem einschlägigen Know-how gerne zur Verfügung.

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